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EXECUTIVE
SUMMARY

Das Problem ist nicht die Dokumentation. Verteilung, Versionierung und Nachweis sind es.

Die Verordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie ab und gilt ab dem 20. Januar 2027. Das meiste, was sie an technischer Dokumentation verlangt, ist vertraut. Neu ist Artikel 10 Absatz 7: Er erlaubt Betriebsanleitungen in digitaler Form und legt zugleich fest, was digitale Bereitstellung bedeutet.

Fünf Anforderungen sind verbindlich, und jede einzelne ist eine Anforderung an die Infrastruktur, nicht an die Dokumentation:

  1. Zehnjährige Verfügbarkeit. Der Hersteller muss die Dokumente über die erwartete Lebensdauer der Maschine online halten, mindestens jedoch zehn Jahre.
  2. Eindeutige Identifikation. Ein dauerhafter Zugangsverweis an der Maschine, der auf die Dokumentation genau dieser Maschine führt.
  3. Format. Herunterladbar, lokal speicherbar, druckbar.
  4. Papier auf Anforderung. Kostenfrei innerhalb eines Monats nach Anforderung.
  5. Revisionssichere Archivierung. Freigegebene Versionen dürfen nicht ohne Protokoll verändert oder überschrieben werden.

Diese Anforderungen zu erfüllen, ist ein Umsetzungsproblem. Für einen Hersteller mit aktivem Händler- oder Vertriebsnetz lautet die Frage nicht, was zu dokumentieren ist, sondern wie die richtige Version dieser Dokumentation den richtigen Händler erreicht und sich das anschließend nachweisen lässt. Der übliche Weg sind E-Mails und PDFs, was nicht skaliert: Jede Spezifikationsänderung löst eine neue Versandrunde aus, Händler arbeiten mit veralteten Ständen, und kein Protokoll belegt, wer wann welche Version hatte.

Die Alternative ist eine einzige verbindliche Quelle, die der Hersteller pflegt und Händler selbst abfragen – Maschine für Maschine, in ihrer Sprache, stets aktuell. Eine öffentliche Ebene erfüllt die Verordnung. Eine registrierte Ebene macht aus jedem Login einen identifizierten Betreiber mit bekanntem Maschinenpark, Seriennummer und Kaufdatum.

Dieses Whitepaper zeigt, was jede Anforderung technisch verlangt, warum die drei verbreitetsten Ansätze scheitern und welchen Vorteil eine Infrastruktur bringt, die zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht aufgebaut wird.

Warum die üblichen Ansätze zu kurz greifen

Maschinenhersteller im DACH-Raum wissen, dass die Verordnung kommt. Das Problem ist kein fehlendes Bewusstsein. Das Problem ist die Umsetzung.

Wie sich das Problem in der Praxis darstellt

Ein Hersteller mit 30 Händlern in DACH und Frankreich steht bei jeder Spezifikationsänderung und jeder aktualisierten Compliance-Aussage vor denselben Fragen:Who notified which dealer, on which date, with which version?

  • Wer hat welchen Händler wann und mit welcher Version informiert?
  • Welche Händler haben den aktuellen Stand, und welche arbeiten noch mit dem alten?
  • Wenn eine Behörde den Nachweis der Information verlangt: Wo ist der Audit-Trail?
  • Wenn dieselbe Änderung sechs Maschinentypen betrifft: Wie viele einzelne E-Mails gehen hinaus?
  • Wenn ein französischer Händler das Dokument auf Französisch benötigt: Wer übersetzt und versendet es?

Nichts davon ist neu. Hersteller arbeiten seit Jahren so. Die Verordnung schafft dieses Problem nicht, sie erhöht den Druck. Ab Januar 2027 ist „Wir haben eine E-Mail geschickt" kein ausreichender Nachweis mehr. Die Verordnung verlangt dokumentierten Zugang, versionierte Nachweise und eine zehnjährige Verfügbarkeitspflicht.

Die Kette aus E-Mail und PDF hat drei Schwachstellen, die rechtlich ins Gewicht fallen:

No version control – you cannot prove which version a dealer held at the time of a claim.

  1. Keine Versionskontrolle – Sie können nicht belegen, welche Version ein Händler zum Zeitpunkt einer Reklamation hatte.
  2. Keine Protokollierung – Sie können nicht belegen, wer wann was erhalten hat.
  3. Keine Kontinuität – ändert sich eine Spezifikation, zirkulieren alte E-Mails und PDFs weiter

Drei Alternativen kommen in nahezu jedem Gespräch mit Maschinenherstellern auf. Keine davon erfüllt die Verordnung zuverlässig. Im Folgenden steht, warum – und warum die jeweilige Lücke zählt.

Ansatz 1: PDFs auf der Unternehmenswebsite

Wo es bricht

Die Unternehmenswebsite folgt dem Marketing-Lebenszyklus – Relaunch alle drei bis vier Jahre, neue URL-Struktur, neues CMS. Der QR-Code auf dem Typenschild einer Maschine, die im ersten Geltungsjahr der Verordnung ausgeliefert wurde, verweist auf eine URL, die es drei Jahre später möglicherweise nicht mehr gibt.

The corporate website follows the marketing lifecycle — redesign every three to four years, new URL structure, new CMS. The QR code printed on the type plate of a machine delivered in the first year of the regulation links to a URL that may not exist three years later.

  • Keine Versionierung – welche Version hat welcher Händler wann gesehen?
  • Keine Protokollierung – Sie können nicht belegen, was wann zugänglich war.
  • Keine revisionssichere Archivierung – Dokumente lassen sich ohne Protokoll überschreiben.
  • Kein Betriebskonzept – wer verantwortet die Verfügbarkeit im achten Jahr?
  • Keine Händlerebene – die Website bedient die Öffentlichkeit, nicht Ihr Vertriebsnetz.

Ansatz 2: Das ERP-Portal als alleinige Lösung

Wo es bricht

Händler, die nicht in Ihrem ERP geführt sind, haben keinen Zugang.

Das ERP-Portal funktioniert für bestehende Kunden. Die Verordnung verlangt jedoch Zugang für jeden Betreiber der Maschine, nicht nur für ERP-Kontakte. Zudem führen ERP-Portale selten einen Audit-Trail auf Dokumentenebene.

  • Kein offener Zugang ohne ERP-Konto – Endanwender und ERP-fremde Händler bleiben ausgeschlossen
  • Kein Nachweis, welche Version ein externer Beteiligter wann abgerufen hat
  • Ein ERP-Lebenszyklus, der Geschäftsprozessen folgt, nicht einer zehnjährigen Archivierungspflicht
  • Deeplinks auf Seriennummernebene und QR-Routing gehören nicht zum ERP-Standardumfang

Ansatz 3: Eigenentwicklung durch die interne IT

Wo es bricht

Authentifizierung, Mehrsprachigkeit und Zehnjahresbetrieb werden beim Aufwand unterschätzt.

Eigenentwicklungen beginnen überschaubar und werden zu Dauerprojekten. Die Anforderungen summieren sich: dynamisches URL-Routing für Servermigrationen, Lokalisierung in die Amtssprache des Ziellandes, revisionssichere Archivierung, Audit-Trail, Hochverfügbarkeit, Double-Opt-in für den registrierten Bereich.

  • Fehler in der Aufwandsschätzung zeigen sich als Budgetüberschreitungen und gerissene Termine
  • Die interne IT ist selten auf eine zehnjährige Betriebsverantwortung ausgelegt
  • Sicherheitsanforderungen werden nachträglich ergänzt
  • Kein SLA, keine zugesicherte Verfügbarkeit, keine Betriebszusage

Warum dies ein Umsetzungsproblem ist und kein Compliance-Problem

Die Compliance-Abteilung gibt den Inhalt frei. Den Rollout übernimmt jemand anderes: Website aktualisieren, Händler informieren, Dokumente versionieren, an 30 oder 50 Partner in mehreren Sprachen verteilen.

In den meisten Industrieunternehmen landet diese Arbeit im Marketing. Ohne zusätzliches Personal, ohne zusätzliches Budget. Das ist die Lücke, die kein Compliance-Berater schließt – denn es ist kein Compliance-Problem. Es ist ein Problem der Kommunikationsinfrastruktur.

Was die Verordnung tatsächlich verlangt

Die Verordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und gilt ab dem 20. Januar 2027 für jeden Hersteller, der Maschinen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Ohne Größenschwelle. Als Verordnung – und nicht als Richtlinie – gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne nationale Umsetzung.

Das häufigste Missverständnis: Digital ist erlaubt, macht es aber nicht einfacher

Artikel 10 Absatz 7 erlaubt dem Hersteller, Betriebsanleitungen digital statt in Papierform bereitzustellen. Die meisten Hersteller lesen das als Vereinfachung. Das ist es nicht. Derselbe Artikel legt fest, was digitale Bereitstellung bedeutet – und diese Bedingungen sind schwerer zu erfüllen als die des Papierwegs.

Digitale Bereitstellung bedeutet zehn Jahre Zusicherung.


Nicht „einmal hochladen". Nicht „auf die Website stellen".


Zehn Jahre stabil, versioniert, nachweisbar – mit dem Dokument, das zum Zeitpunkt der Auslieferung gültig war.

Die fünf verbindlichen Anforderungen

Zehnjährige Verfügbarkeit

Der Hersteller muss alle Dokumente über die erwartete Lebensdauer der Maschine online zugänglich halten, mindestens jedoch zehn Jahre ab Inverkehrbringen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Auslieferung gültige Version.

Kein Betriebskonzept für Jahr acht oder Jahr zehn. „Das klären wir, wenn es so weit ist" ist kein Konzept.

Eindeutige Identifikation / QR-Code

Ein direkter Zugangsverweis an der Maschine, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen, der auf die maschinenspezifische Dokumentation führt.

Ein statischer QR-Code, der direkt auf ein PDF zeigt. Er bricht bei der nächsten Website-Migration.

Format

Dokumente müssen herunterladbar, lokal speicherbar und druckbar sein. PDF ist der De-facto-Standard.

Ein Online-Viewer ohne Download-Möglichkeit erfüllt Art. 10 Abs. 7 nicht.

Papier auf Anforderung

Der Kunde kann eine Papierfassung kostenfrei anfordern. Der Hersteller muss sie innerhalb eines Monats liefern.

Kein definierter Prozess für die Monatsfrist. Aufwand und Verantwortlichkeit ungeklärt.

Revisionssichere Archivierung

Freigegebene Versionen dürfen nicht ohne Protokoll verändert, überschrieben oder gelöscht werden. Write once, read many (WORM). Das Dokumentenmanagementsystem ist das zentrale Nachweisinstrument.

Ein DMS ohne WORM-Fähigkeit oder ohne lückenlosen Audit-Trail.

Die Haftungsfolge: Ein Portalausfall ist eine fehlende Betriebsanleitung

Ein Portalausfall ist rechtlich einer fehlenden Betriebsanleitung gleichzusetzen – und stellt damit einen meldepflichtigen Produktmangel dar.

Hochverfügbarkeit ist kein technischer Wunsch. Sie ist eine gesetzliche Pflicht. Ein interner Webserver ohne SLA erfüllt sie nicht. Ein Ordner auf der Marketing-Website ebenso wenig.

Das Maschinen-Dokumentations-Portal: eine verbindliche Quelle

Ein Maschinendokumentationsportal ersetzt die E-Mail-Kette durch einen strukturierten Self-Service-Zugang. Es hat einen eigenen Lebenszyklus, unabhängig von der Marketing-Website. Und es arbeitet auf zwei Ebenen: Die eine bildet die Verordnung ab, die andere den Nutzen für den Händler.

Der Hersteller pflegt eine verbindliche Quelle.


Händler fragen sie selbst ab – Maschine für Maschine, in ihrer Sprache, immer aktuell.


Keine E-Mail-Kette. Kein Versionsdrift. Lückenlose Protokollierung.

Ebene 1: Gesetzliche Pflicht (öffentlich, ohne Login)

Ebene 1 erfüllt den Mindeststandard der Verordnung. Sie ist öffentlich: Keine Registrierung, kein Login, keine Zugangsschranke. Jeder Händler, jeder Endanwender, jede prüfende Stelle erreicht die vorgeschriebene Dokumentation ohne Hürde.

Betriebsanleitungen als PDF

Herunterladbar, lokal speicherbar, druckbar. Plattformunabhängig.

Art. 10 Abs. 7

EU-Konformitätserklärung

Versioniert, mit Freigabedatum und revisionssicherer Archivierung.

Art. 10 Abs. 7

QR-Routing zur Maschinenseite

Dynamische URLs, die auch nach Servermigrationen gültig bleiben. Seriennummer auf die typspezifische Dokumentation abgebildet.

Art. 10 Abs. 7

Seriennummernsuche

Direkter Seitenaufruf über die Seriennummer statt eines allgemeinen Suchformulars als Einstieg.

Best Practice

Klartext-URL zur Absicherung

Eine kurze, lesbare Webadresse neben dem QR-Code, für die manuelle Eingabe ohne Kamera.

Best Practice

Zehnjährige revisionssichere Archivierung

Freigegebene Versionen sind nicht überschreibbar. Zeitgestempelter Audit-Trail über Erstellung, Freigabe und Zugriff.

Art. 10 Abs. 7

Sprachumschaltung

Lokalisierung über QR-Parameter oder Sprachauswahl. Ausgabe in der Amtssprache des Bestimmungslandes.

Art. 10 Abs. 7

Papierfassung anfordern

Auslöser aus CRM oder ERP, automatisiertes Print-on-Demand. Frist: Ein Monat ab Anforderung.

Art. 10 Abs. 7

Zwei Dinge liegen außerhalb des Portals und bleiben beim Hersteller. Erstens die Metadatendisziplin: Dokumente dürfen nicht als lose Dateien vorliegen, sondern müssen Verknüpfungen zu Teilenummern, Baujahren, Maschinentypen und Seriennummern tragen. Zweitens die Druckqualität: Die Produktions-IT bringt den QR-Code in witterungs- und abriebbeständiger Industriequalität auf dem Typenschild an. Kein Portal gleicht einen abgenutzten Code aus.

Ebene 2 – Händlernutzen (Login über Double-Opt-in)

Ebene 2 ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie ist der Ertrag der Compliance-Investition. Jeder Händler, der sich registriert, wird zum identifizierten Betreiber – aus einem anonymen Download wird ein qualifizierter B2B-Kontakt.

Firmware- und Software-Updates

E-Mail-Benachrichtigung bei Freigabe neuer Versionen.

Händler bleiben aktuell, ohne manuelle Verteilung

CAD-Dateien, STEP-Dateien, EPLAN-Makros

Download für OEM-Partner und technische Integratoren.

Senkt das Aufkommen an Supportanfragen

Individuelle Kalibrierzertifikate

Seriennummernspezifische Zertifikate auf Abruf.

Entlastet den technischen Kundendienst

Interaktive Explosionszeichnungen

Direkter Sprung in den Ersatzteilshop aus der Zeichnung heraus.

Ersatzteilverkauf aus der Dokumentation heraus

Serviceticket und Wartungshistorie

Ticketanlage im Portal, Historie für den Händler einsehbar.

CRM-Integration, 360-Grad-Kundensicht

Identifizierte Betreiber

Wer betreibt welche Maschine unter welcher Seriennummer.

Gezielte Ansprache zu Servicevertrag, Nachrüstung

Wie ein Dokument zur Maschine gelangt


Der durchgängige Ablauf verbindet die Systeme ohne manuelle Schritte.

Kundenauftrag bestätigt, Maschine X mit Seriennummer Y fertiggestellt

CRM / ERP

Fertigstellung in der Produktion

Passende modulare Betriebsanleitung zusammengestellt

Redaktionssystem

Auslöser aus dem CRM

Anleitung im revisionssicheren Archiv eingefroren, dynamischer Link erzeugt

DMS

Auslöser aus dem Redaktionssystem

Link an den Laserdrucker übergeben, QR-Code auf dem Typenschild angebracht

Produktion

Auslöser aus dem DMS

PDF im Portal veröffentlicht

Portal

Derselbe Auslöser wie im vorherigen Schritt

Auf Anforderung: PDF gedruckt und innerhalb eines Monats versandt

CRM + Print-on-Demand

Kundenanforderung

Der wirtschaftliche Vorteil einer Compliance-Pflicht

Die Verordnung erzwingt diesen Kanal. Ein Hersteller mit 30, 50 oder 100 nachgelagerten Partnern – Händler, Distributoren, Servicepartner – hat heute kein verlässliches Bild davon, wer welche Maschine an welchem Standort und mit welchem Dokumentationsstand betreibt. Die Registrierung auf Ebene 2 macht aus einem anonymen Download einen CRM-Datensatz.

Hersteller, die das gut aufsetzen, gewinnen mehr als Compliance. Sie gewinnen einen direkten Draht zu ihren Maschinenbetreibern – und ein Argument zur Vertragslaufzeit, über das der Vertrieb sonst nicht verfügt.

Was aus anonymen Downloads wird

Anonymer Download. Kein Name, kein Unternehmen.

Identifizierter Betreiber mit vollständigen Kontaktdaten

Kein Nachweis, welche Maschine betrieben wird

Maschinenpark je Betreiber im CRM

Kein Beleg, welche Version jemandem vorlag

Protokollierung: Wer wann auf welche Version zugegriffen hat

Servicekontakt nach Auslieferung dem Zufall überlassen

Gezielte Ansprache: Ersatzteile, Serviceverträge, Nachrüstung

Rückrufkommunikation als ungefilterte Massen-E-Mail

Rückruf ausschließlich an die betroffene Seriennummernkohorte

Was identifizierte Betreiber möglich machen

  • Neue Firmware freigegeben – Benachrichtigung ausschließlich an Betreiber der betroffenen Maschinentypen
  • Sicherheitshinweis – direkte Ansprache der betroffenen Seriennummernkohorte statt eines Massenversands
  • Ersatzteile – kontextbezogener Zusatzverkauf aus der Explosionszeichnung heraus
  • Serviceverträge – ein Verlängerungsauslöser je Betreiber zum Vertragsende
  • Nachrüstkampagnen – Ansprache aller Betreiber einer älteren Baureihe bei bekanntem Maschinenpark

Die zehnjährige Verfügbarkeitspflicht gibt dem Vertrieb ein Argument zur Vertragslaufzeit, über das er sonst nicht verfügt. Ein Kunde, der eine dokumentierte Verfügbarkeit über ein Jahrzehnt benötigt, verhandelt anders über Laufzeit und Kündigung.

Die Funktionen hinter dem Portal: Was Sie brauchen, was Sie bereits haben

Das zweistufige Portal ist kein einzelnes Produkt. Es sind vier Funktionsbereiche, die zusammenwirken – und drei davon betreiben die meisten Hersteller bereits für andere Zwecke. Liegen diese Funktionen auf einer Plattform, entfällt der Integrationsaufwand zwischen Fremdsystemen.

Kunden- und Maschinendaten (CRM)

Maschinendaten, Seriennummern, Kundenzuordnung, Betreiberidentifikation aus den Logins auf Ebene 2, Monatsfristauslöser für Print-on-Demand-Anforderungen.

In der Regel bereits vorhanden

Portal- und Webplattform

Ebene 1 und Ebene 2 auf einer Plattform, mit von der Marketing-Website unabhängigem Lebenszyklus. QR-Deeplinks, dynamisches Routing, Seriennummernsuche, Sprachumschaltung, Double-Opt-in für Ebene 2.

In der Regel die einzige neue Komponente

Marketing-Automation

Benachrichtigungen zu neuen Dokumentversionen auf Ebene 2. Auslöser für Firmware-Updates. Rückrufkommunikation an die betroffene Seriennummernkohorte.

Abhängig vom bestehenden Setup

Webanalyse

Zugriffsnachweis je Seriennummer und Version. Zugriffshistorie für die Auditvorbereitung. Nutzungsanalyse zur Serviceoptimierung.

Abhängig vom bestehenden Setup

Die praktische Konsequenz:


Hersteller, die bereits eine Kundendatenplattform und Marketing-Automation betreiben, benötigen in der Regel eine neue Komponente – nicht eine neue Systemlandschaft. Kein neues IT-Projekt, kein neues Infrastrukturbudget: Ein neuer Anwendungsfall auf Plattformen, die das Team bereits kennt.

Der Ausbaupfad: Von der Compliance zum vollständigen Betreiberkanal

Phase 1: Regulatorische Compliance. Ebene 1 live, QR-Code auf dem Typenschild.

Portalplattform + Maschinendaten

Geltungsbeginn der Verordnung

Phase 2: Betreiber identifizieren. Ebene 2, Double-Opt-in, Maschinenpark im CRM.

Kundendatenplattform

Erste Portal-Logins

Phase 3: Update-Kommunikation. Firmware-Benachrichtigungen, Rückrufansprache.

Marketing-Automation

Erster Rückruf oder erstes Update

Phase 4: Nachweis und Optimierung. Auditvorbereitung, Nutzungsanalyse.

Webanalyse

Auditvorbereitung oder Compliance-Review

Phase 5: Vollständige Website und Produktseiten.

Portalplattform, vollständiger Ausbau

Zweite Ausbaustufe nach Phase 1

Umsetzung: Wie lange das tatsächlich dauert

Die Verordnung gilt ab dem 20. Januar 2027. Die nützlichere Größe ist nicht das Datum, sondern die Vorlaufzeit davor – denn diesen Teil steuert der Hersteller selbst.
Rückwärts gerechnet vom Tag, an dem das Portal live sein muss, dauert eine erste Phase rund 24 Wochen von Anfang bis Ende. Die Phasen bauen aufeinander auf: Die Konzeptarbeit kann erst beginnen, wenn das Datenmapping steht, und der Test erst, wenn das QR-Routing existiert.

Entscheidung und Beauftragung

T–24 Wochen

Intern: Freigabe, Anbieterauswahl

Konzept und Datenmapping. Maschinentypen, Seriennummernlogik, Sprachversionen.

T–20 Wochen

3–4 Wochen mit JustRelate Solutions

Umsetzung und Integration. Portalaufbau, CRM-Anbindung, QR-Routing.

T–16 Wochen

4–6 Wochen je nach Komplexität

Test und Abnahme. QR-Codes geprüft, Audit-Trail verifiziert, Papierweg getestet.

T–8 Wochen

2–3 Wochen

Go-live und Schulung

T–4 Wochen

1 Woche Rollout

(T ist der Tag, an dem das Portal live sein muss – für die meisten Hersteller der Tag, an dem die erste Maschine mit QR-Code auf dem Typenschild ausgeliefert wird.)

Verzögerung staucht die Kette nicht gleichmäßig.

Sie staucht Test und Rollout – am Ende der Kette, wo Stauchung am teuersten ist.

Pilotansatz: In wenigen Wochen im Betrieb

Sie müssen nicht alle Maschinentypen auf einmal aufnehmen. Ein Pilot mit einem oder zwei Maschinentypen und einer Händlergruppe läuft innerhalb weniger Wochen und liefert einen funktionsfähigen Machbarkeitsnachweis, den Sie mit echten Händlern erproben können.Define 1–2 machine types

  • 1–2 Maschinentypen festlegen
  • Seriennummernlogik und aktuelle Dokumentation bereitstellen
  • Portal aufsetzen, QR-Codes durchgängig testen
  • Eine Pilotgruppe von Händlern einladen, Ebene 1 und optional Ebene 2
  • Rückmeldungen einsammeln, nachjustieren, auf die übrigen Typen ausrollen

Der Pilot beantwortet zugleich die Frage, die eine prüfende Stelle stellen wird: Zeigen Sie mir, dass der QR-Code auf einer im vergangenen Monat ausgelieferten Maschine heute funktioniert. Kein Konzeptpapier beantwortet das.

Nächste Schritte

Sprechen Sie mit uns über Ihre konkrete Situation. Ein 30-minütiges Expertengespräch behandelt Ihre Maschinentypen, Ihre bestehenden Systeme, wo Ihre Compliance-Lücken liegen und was eine erste funktionsfähige Version erfordert. Keine Präsentation – wir bauen live am Bildschirm.

Option 1 – Zehn-Jahres-Readiness-Check (kostenfrei, 10 Minuten)

Beantworten Sie zehn Fragen zu Ihrer aktuellen Situation: Maschinentypen, Größe des Händlernetzes, bestehende Systemlandschaft, Exportanteil. Sie erhalten eine PDF-Auswertung mit einer Einschätzung Ihrer Readiness-Lücke und einer Umsetzungs-Roadmap.

Option 2 – Expertengespräch und Live-Demo (30 Minuten)

Wir bringen einen technischen Experten mit und sehen uns Ihren konkreten Systemaufbau an. Keine Präsentation, keine Folien. Wir bauen direkt am Bildschirm: ein funktionsfähiges Portal für einen vergleichbaren Maschinenhersteller, Ihre Situation eingegrenzt, ein Pilot gemeinsam definiert.

Keine Vorbereitung nötig. Keine technische Dokumentation, keine Systemspezifikation. Die ersten 15 Minuten sind eine Live-Demonstration auf unserer Seite. In der zweiten Hälfte stellen wir Fragen zu Ihrer Situation.

Wie die 30 Minuten aufgebaut sind

0–5 Min

Live-Demo – ein funktionsfähiges Portal für einen vergleichbaren Maschinenhersteller. Der QR-Code auf einem Typenschild, die Dokumentenseite, auf die er führt, der Audit-Trail und ein Betreiberdatensatz aus Ebene 2 im CRM. Keine Folien, kein Mockup.

5–15 Min

Bestandsaufnahme – Ihre Maschinentypen, Größe der Händlergruppe, wie häufig sich Spezifikationen ändern, welche Sprachen Ihr Netz benötigt. Fragen, keine Hausaufgaben.

15–25 Min

Aufbaulogik – welche Funktionsbereiche beteiligt sind, was der Hersteller konfiguriert und pflegt, was wir einmalig zu Beginn einrichten.

25–30 Min

Pilotdefinition – ein gemeinsam eingegrenzter Ausgangspunkt, üblicherweise 1–2 Maschinentypen und eine Händlergruppe, und was eine erste funktionsfähige Version erfordert.

Wichtig: Für die Einstufung Ihrer konkreten Maschinen nach der EU-Maschinenverordnung – Risikobeurteilung, CE-Konformitätsbewertung, Einstufung nach Anhang I – arbeiten Sie mit Ihrem CE-Berater oder Ihrer Redaktionsagentur zusammen. JustRelate stellt die Portalinfrastruktur bereit, nicht die Konformitätsbewertung. Beides ergänzt einander.

Bringen Sie uns Ihre Situation – wir grenzen sie gemeinsam ein.


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Über den Herausgeber

JustRelate

JustRelate Group verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Digitalisierung von Kundenbeziehungen für mittelständische und große Organisationen. Die komponierbare Go-to-Market-Plattform – im Einsatz bei mehr als 4.000 Unternehmen, darunter HAIMER, TROX, VDM Metals, Hammelmann, Amada und Siemens Healthineers – unterstützt mit KI jeden Schritt der Customer Journey und vereint Content-Erstellung, Kundenansprache, Automatisierung und Analyse in einem System.

Für Maschinenhersteller deckt die Plattform den Teil der Verordnung (EU) 2023/1230 ab, den Dokumentationswerkzeuge nicht abdecken: die Verteilung und deren Nachweis. Das Portal stellt Maschinendokumentation über einen öffentlichen Endpunkt ohne Login bereit, auf einem von der Unternehmenswebsite unabhängigen Lebenszyklus. So bleiben QR-Codes auf ausgelieferten Maschinen auch über Relaunches und Migrationen hinweg auflösbar. Seriennummern und Maschinendaten liegen im CRM: Aus einem registrierten Betreiber wird ein Datensatz statt eines anonymen Downloads, und ein Sicherheitshinweis erreicht die betroffene Seriennummernkohorte statt eines allgemeinen Verteilers. Wo die meisten Systeme Herstellern helfen, Dokumentation zu erstellen, hilft JustRelate ihnen, deren Zustellung nachzuweisen.

Als Entwickler der Plattform liefert JustRelate eigens entwickelte Anwendungen für E-Mail, Web, CRM, Marketing-Automation, CPQ, Portale und Analyse – die in einem System zusammenwirken und sich ohne Rip-and-Replace in Ihren bestehenden MarTech-Stack einfügen. Entwickelt, gehostet und betreut in Europa.

Das Unternehmen ist an mehreren Standorten in Frankreich, Deutschland und Polen vertreten und betreut Kunden in ganz Europa mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite.

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Dieser Inhalt wurde sorgfältig recherchiert; wir übernehmen jedoch keine Haftung für seine Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Quellen

Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates

Amtlicher Volltext über EUR-Lex – Artikel 10 Absatz 7 zur digitalen Bereitstellung von Betriebsanleitungen


VDMA: Maschinenbau in Zahlen, Marktbericht Deutschland 2025/2026

Marktkontext für den deutschen Maschinenbau


Marco Palme: EU-Maschinenverordnung – Technische Anforderungen (JustRelate, 2026)

Architektur des zweistufigen Portals, WORM-Anforderungen, durchgängiger Dokumentenprozess

Haftungsausschluss

Dieses Whitepaper enthält allgemeine Informationen zur EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und zu ihren möglichen Auswirkungen auf Hersteller und andere Wirtschaftsakteure. Die Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche, regulatorische oder technische Beratung dar. Sie sollen Leserinnen und Lesern helfen, den regulatorischen Rahmen zu verstehen und dessen Relevanz für ihre Organisation und ihre Produkte einzuschätzen. Konkrete Anforderungen und Compliance-Pflichten hängen vom jeweiligen Produkt, der jeweiligen Rolle und den jeweiligen Umständen ab. Die Verantwortung für die eigene Bewertung verbleibt bei den Organisationen; erforderlichenfalls ist rechtlicher oder technischer Rat einzuholen.

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