Tracking-Pixel: Was die neuen Vorgaben der CNIL für Ihre E-Mail-Marketing-Strategie bedeuten

CNIL Compliance – Consent and Email Tracking Pixels

Das E-Mail-Marketing steht vor einer weiteren Veränderung.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL verändert die Spielregeln im E-Mail-Marketing – und knüpft damit an die technischen Entwicklungen an, die unter anderem Apple und Gmail bereits angestoßen haben.

Am 14. April 2026 veröffentlichte die CNIL ihre endgültige Empfehlung zum Einsatz von Tracking-Pixeln in E-Mails, insbesondere zur Messung von Öffnungsraten.

Wichtig: Die neuen CNIL-Regeln zum E-Mail-Tracking gelten aufgrund der DSGVO und ePrivacy-Richtlinie indirekt auch für den deutschen Markt.

Bislang war es selbstverständlich, nachzuverfolgen, ob ein Empfänger einen Newsletter geöffnet hat. Künftig betrachtet die CNIL das E-Mail-Postfach als Erweiterung der Privatsphäre einer Person. Wer mithilfe eines unsichtbaren Tracking-Pixels analysieren möchte, was im Postfach geschieht, benötigt dafür eine vorherige Einwilligung – ähnlich wie beim Einsatz von Cookies auf einer Website.

Die Botschaft ist eindeutig: Diese Form des Trackings unterliegt künftig strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Unternehmen und Organisationen haben bis zum 14. Juli 2026 Zeit, ihre bestehenden E-Mail-Datenbanken und Prozesse an die neuen Vorgaben anzupassen.

Was bedeuten diese Änderungen konkret? Und wie können Sie Ihre E-Mail-Marketing-Strategie zukunftssicher ausrichten? Genau darum geht es in diesem Beitrag.

1. Das Ende des unsichtbaren E-Mail-Open-Trackings

Ein als unsichtbares Bild in eine E-Mail eingebettetes Tracking-Pixel (siehe Beispiel im Screenshot unten) kann unter anderem folgende Informationen erfassen:

  • den Zeitpunkt, zu dem die Nachricht geöffnet wurde,
  • das genaue Datum und die Uhrzeit,
  • die IP-Adresse des Empfängers,
  • den verwendeten Gerätetyp sowie den Browser.

👉 Mit anderen Worten: Es werden Verhaltensdaten erhoben, die einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können. Genau deshalb stuft die CNIL Tracking-Pixel als Tracker ein – und behandelt sie datenschutzrechtlich genauso wie Cookies.

2. Die wichtigste Änderung lässt sich auf ein Wort bringen: Einwilligung

Bisher war das "offene Tracking" oft standardmäßig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Die CNIL vertritt nun die Auffassung, dass die Verwendung von Tracking-Pixeln zu Marketingzwecken in den meisten Fällen die Einholung einer vorherigen, freiwilligen, spezifischen und informierten Einwilligung erfordert.

Sie müssen Ihre Nutzer klar über Folgendes informieren:

  • das Vorhandensein von Tracking,
  • die Art der erhobenen Daten,
  • den Zweck (Analytik, Marketing usw.)
  • die Dauer der Datenspeicherung.

Das bedeutet:

  • Das Abonnieren eines Newsletters reicht nicht mehr aus,
  • das Tracking darf nicht mehr implizit erfolgen,
  • die Nutzer müssen verstehen, womit sie einverstanden sind.

Ein Nutzer muss die Möglichkeit haben, das Tracking abzulehnen und dennoch weiterhin Ihre E-Mails zu erhalten. Es ist daher nicht zulässig, den Zugriff auf Ihre Inhalte von der Zustimmung zum Tracking abhängig zu machen.

Sie sollten sicherstellen, dass Ihre E-Mail-Fußzeilen den Nutzern detaillierte Auswahlmöglichkeiten bieten, wie unten dargestellt: „Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie unsere Nachrichten abonniert haben. Wenn Sie unsere Mitteilungen nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.

Um unsere E-Mails weiterhin zu erhalten und gleichzeitig die statistische Auswertung Ihrer Interaktionen zu blockieren, können Sie das Öffnungs-Tracking hier deaktivieren.“

Beispiel für eine E-Mail-Fußzeile, in der die Einwilligungsoptionen deutlich gemacht werden
Die Ausnahme von der Regel: Nur rein technische Tracker (Messung der Zustellbarkeit, Erkennung von Betrug/Phishing, Transaktions-E-Mails) können ausgenommen werden, sofern sie ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden und keine Nutzerprofilierung ermöglichen.

3. Die Auswirkungen auf Ihre KPI-Analyse

Was problematisch ist

  • Die Ausrichtung Ihrer Kampagnen ausschließlich anhand der Öffnungsraten.

  • Die Segmentierung Ihrer Zielgruppe anhand der Öffnungsraten.

  • Die Anwendung individueller Nachverfolgung ohne ausdrückliche Einwilligung.

  • Hinweis: Beachten Sie, dass die Erfassung von Öffnungsraten ohnehin oft ungenau ist. Es kommt zu Untererfassungen aufgrund von Datenschutzbeschränkungen (wie dem Datenschutz in Apple Mail) und zu Übererfassungen, da KI-Tools E-Mails zur Inhaltsanalyse automatisch „öffnen“.

Was weiterhin relevant ist

  • Klickraten (oft besser begründet)

  • Tatsächliche Konversionen

  • Zur Verfügung gestellte Daten (Nutzereinstellungen)

  • Aggregierte und anonymisierte Analysedaten

Kurz gesagt: Wir verlagern unseren Fokus vom unsichtbaren Tracking hin zu echtem Engagement.

4. Zu beachtende Punkte: Tappen Sie nicht in die Falle des „Shadow Tracking“

Das größte Risiko für Marken besteht darin, diese Daten aus technologischer Gewohnheit weiterhin zu erheben, ohne ihre User Journeys entsprechend angepasst zu haben.


  • Schützen Sie Ihre vorhandene Datenbank: Sie haben bis zum 14. Juli 2026 Zeit, Maßnahmen in Bezug auf Ihre aktuellen Kontakte zu ergreifen. Wir empfehlen eine aktive Opt-in-Strategie, bei der Sie im Rahmen einer Incentive-Kampagne Ihre Kontakte bitten, der Nachverfolgung zuzustimmen, um personalisierte Angebote zu erhalten.
  • Warnung: Wenn Kontakte ihre Zustimmung verweigern, müssen Sie die Nachverfolgung einstellen UND ihren gesamten bisherigen Verhaltensverlauf löschen.

  • Untätigkeit gilt als Ablehnung: Wenn einige Abonnenten bei der Anmeldung das Kontrollkästchen zur Zustimmung zum Tracking nicht ausdrücklich anklicken, dürfen Sie das Pixel für sie nicht aktivieren.

  • Nachweis der Einhaltung: Im Falle einer Prüfung liegt es in der Verantwortung des E-Mail-Absenders, nachzuweisen, dass die Einwilligung zum Tracking ordnungsgemäß eingeholt wurde, unabhängig von der Einwilligung zum Erhalt des Newsletters.

  • Geräteübergreifende Transparenz: Die Nutzer müssen darüber informiert werden, dass das Tracking auf allen Plattformen (Smartphone, Desktop, Tablet) gilt.

5. Unsere Empfehlungen zur Anpassung Ihrer Strategie

Keine Panik: Das Ende des automatischen Trackings bedeutet nicht das Ende des E-Mail-Marketings. Es ist vielmehr eine Chance, von einem auf Überwachung basierenden Marketing zu einem auf Relevanz basierenden Marketing überzugehen.

💡 Überprüfen Sie Ihre Datenerfassungsformulare

Fügen Sie Ihren Anmeldeformularen eine separate Einwilligungsoption hinzu. Trennen Sie das Abonnement des Newsletters von der Einwilligung zum Tracking. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre verschiedenen Formulare zur Lead-Generierung deutlich auf eine aktualisierte Datenschutzerklärung verweisen, die den Standards für 2026 entspricht.

💡 Im Fokus: Zero-Party-Daten

Da die Nachverfolgung des Nutzerverhaltens immer komplexer wird, fragen Sie Ihre Nutzer doch einfach direkt, was ihnen gefällt! Dies lässt sich beispielsweise durch die Einbindung von Umfragen, Präferenzzentren oder Abstimmungsschaltflächen in Ihre E-Mails erreichen. Diese Art von Daten ist weitaus zuverlässiger als die Anzahl der geöffneten E-Mails.

💡 Überdenken Sie Ihre Leistungskennzahlen (KPIs)

Umstellung von „technischen“ Kennzahlen auf „geschäftliche“ Kennzahlen:

  • Click-through-Rate (CTR): nach wie vor der aussagekräftigste Indikator für das Engagement. Sie lässt sich auf alle E-Mail-Inhalte anwenden, einschließlich Buttons und Überschriften.

  • Conversion-Rate: die abschließende Aktion, die auf Ihrer Website durchgeführt wird.

  • Echtes Engagement: ein Zeichen für die Qualität Ihrer Zielgruppe.

💡 Passen Sie Ihre Automatisierungsstrecken an

Vermeiden Sie Automatisierungen, die ausschließlich auf Öffnungen basieren. Bevorzugen Sie zuverlässigere Auslöser wie Klicks, Aktionen und Interessen.

6. Unsere Unterstützung bei der Absicherung Ihrer Kampagnen

Wir bei JustRelate haben diese Entwicklungen bereits vorweggenommen, um sicherzustellen, dass technische Einschränkungen Ihrer Compliance nicht im Wege stehen.

Flexible Konfiguration des Tracking-Pixels: Sie können das Tracking-Pixel nun je nach Segment Ihrer Datenbank aktivieren oder deaktivieren (d. h. diejenigen, die ihre Einwilligung erteilt haben, im Gegensatz zu denen, die dies nicht getan haben).

Einwilligungsfreie Webanalyse: Unser Marketing-Hub „Home“ integriert eine Tracking-Lösung, die von der Einwilligungspflicht befreit ist und gleichzeitig die CNIL-Standards vollständig erfüllt. So können Sie alle E-Mail-Klicks sowie das Nutzerverhalten und die Konversionen auf Ihrer Website nachverfolgen – ohne Datenverlust oder einwilligungsbedingte Verzerrungen. Erfahren Sie hier, warum JustRelate etracker von der Einwilligungspflicht befreit ist.

Fazit: Auf dem Weg zu einem ganzheitlicheren und ergebnisorientierteren E-Mail-Marketing

Diese neuen CNIL-Vorschriften beschleunigen den Übergang zu einem transparenten, qualitätsorientierten Marketing. Während die Einschränkung bei Tracking-Pixeln eine Herausforderung für Strategien darstellt, die auf Offline-CTAs basieren, bietet sie Omnichannel-Marken die Möglichkeit, ihre Analysen durch die Kombination von E-Mail-KPIs mit Webanalyse-Daten zu bereichern.

Genau das ist der Kern des Angebots von JustRelate: Sie müssen sich nicht mehr zwischen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (DSGVO/französisches Datenschutzgesetz) und einem datengesteuerten Ansatz entscheiden. Sie verfügen über zuverlässige Daten, um die Kundenbindung über alle Ihre Kanäle hinweg weiter zu optimieren – und das ganz im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.

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